Professionelle Erziehungsstelle Jugendliche

Die Professionellen Erziehungsstellen (PES) bieten stationäre Hilfen zur Erziehung nach §§ 34ff. SGB VIII. Die Jugendlichen werden hierbei in Familien mit einer ausgebildeten pädagogischen Fachkraft aufgenommen (i.d.R. ErzieherInnen/ Dipl. SozialpädagogInnen/-arbeiterInnen).
Diese Hilfeformen bieten sich im Besonderen für Jugendliche an, die auf längere Sicht - mehr als 2 Jahre - Hilfe zur Erziehung außerhalb ihrer Herkunftsfamilie benötigen. Die Professionelle Erziehungsstelle bietet vor allem auch für Geschwisterkonstellationen einen optimalen Lebensraum. Darüber hinaus bietet die Unterbringung in einer Professionellen Erziehungsstelle der/dem Jugendlichen einen überschaubaren Lebensrahmen sowie eine hohe Beziehungskontinuität.

Die Aufnahme in einer Professionellen Erziehungsstelle erfolgt nach ausführlicher Beratung mit allen am Hilfeprozess Beteiligten, i.d.R. den Eltern, der/dem Jugendlichen, der erzieherischen Fachkraft sowie der zuständigen Fachkraft des Jugendamtes.

Der Hilfeverlauf wird regelmäßig mit den genannten Personen ausgewertet. Umgangskontakte mit der Herkunftsfamilie werden darüber hinaus unterstützt und gefördert.

 

Auch bietet das Margaretenstift im Rahmen von Professionellen Erziehungsstellen auf Anfrage und nach Einschätzung des Falls durch die Einrichtung intensiv-pädagogische sowie 1:1 -Betreuungsmaßnahmen an.  

Im Rahmen besonderer Erziehungsstellen bietet das Margaretenstift darüber hinaus für junge (werdende) Mütter / Väter die Maßnahme des Stationären Einzelsettings Mutter-Kind / Vater-Kind nach § 19 SGB VIII. Diesbezügliche und ausführliche Informationen finden Sie unter "Angebote für Familien - Stationärer Einzelsetting Mutter-Kind / Vater-Kind".

 

 

Ansprechpartner:

Jörg Johann

Telefonnr.: 0681-94817-16

Email: j.johann@margaretenstift.de

 

Caritas Jugendhilfe Margaretenstift Am Schönental 15, 66113 Saarbrücken Anfahrt 0681/94817-0 (Zentrale) 0681/94817- 28
Einrichtungsleiter
Dr. Stefan Eisenbeis
Dipl. Psychologe, PP
0681/94817-15